Energieausweis

Ihr Energiebedarf auf einen Blick - mit unserem Energieausweis!

Sie verkaufen, vermieten oder sanieren Ihre Immobilie? Wir erstellen Ihren bedarfsorientierten Energieausweis (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis) zuverlässig und nach aktuellen gesetzlichen Vorgaben!

 

✅ vom Energieberater persönlich erstellt

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Warum Qualität vor „Klick-Komfort“ geht

Wer eine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte, braucht ihn: den Energieausweis. Auf den ersten Blick wirken Online-Portale verlockend – ein paar Klicks, ein kleiner Preis und das Dokument landet im Postfach.

1. Vorsicht

Ein Energieausweis ist weit mehr als nur ein buntes Dokument für die Unterlagen. Er ist ein rechtsverbindliches Zeugnis Ihrer Immobilie. Warum die Erstellung direkt durch einen qualifizierten Energieberater die einzig richtige Wahl ist, lesen Sie hier.

2. Haftungsschutz und Rechtssicherheit

Bei Online-Portalen tragen Sie als Laie das volle Risiko für Falschangaben. Wir als Energieberater bürgen mit unserer Expertise für die Richtigkeit der Daten und schütze Sie so vor Bußgeldern und rechtlichen Fallstricken bei Verkauf oder Vermietung.

3. Echter Mehrwert statt Standard-Phrasen

Während Algorithmen nur pauschale Tipps geben, liefern wir individuelle Sanierungsempfehlungen, die den Wert Ihrer Immobilie steigern. Ein fachgerecht erstellter Ausweis ist ein echtes Qualitätssiegel, das bei Banken und Käufern für Vertrauen und eine bessere Verhandlungsposition sorgt.

Unser Empfehlung: Ein Haus ist für die meisten Menschen der größte Vermögenswert. Diesen Wert sollten Sie nicht einem anonymen Formular anvertrauen. Setzen Sie auf Transparenz, Genauigkeit und persönliche Beratung.

Sie benötigen einen rechtssicheren Energieausweis für Ihre Immobilie?

Lassen Sie uns keine Zeit verlieren. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch – wir unterstütze Sie gerne dabei, Ihre Immobilie optimal und sicher zu präsentieren.

GEG 2024

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024 regelt in Deutschland die Anforderungen an den Energieausweis für Gebäude. Dieser Ausweis dient der Information über die energetische Qualität eines Gebäudes und ist bei bestimmten Anlässen gesetzlich vorgeschrieben.

Wann ist ein Energieausweis erforderlich?

Ein Energieausweis muss vorgelegt werden, wenn ein Gebäude verkauft, vermietet, verpachtet werden soll. Die Vorlagepflicht besteht für alle beheizten oder klimatisierten Gebäude. Bei Bestandsgebäuden mit weniger als fünf Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, ist ein Energiebedarfsausweis erforderlich, sofern das Gebäude nicht bereits die Anforderungen der damaligen Wärmeschutzverordnung erfüllt.

Pflicht zur Vorlage: Bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Verleasung eines beheizten oder klimatisierten Gebäudes.

Arten des Ausweises: Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis, abhängig von Baujahr und Anzahl der Wohnungen.

Inhalt des Ausweises: Energiekennwert, Effizienzklasse, Angaben zur Heiztechnik, Empfehlungen für Modernisierungen.

Gültigkeit: 10 Jahre.

💶 Förderkredite
Wir finden die geeignete Finanzierung für Ihr Projekt.

📄⚡ Energieausweis
Ihr persönlicher Ausweis, um Energiepotenziale zu erkennen und zu nutzen.

🏗️🔧 Sanierung
Kompetente Beratung von der Planung bis zur Umsetzung.

Ihr Kontakt zu uns:

i2 Energiefluss UG 

Limesstr. 11/1

73457 Essingen

📞Mobil: +49 157 36807120 

✉️E-Mail: wilhelm.isinger@i2-energiefluss.de

Energieberatung für Förderkredite, Energieausweise und Sanierung in Essingen und Umgebung.

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